PSW

Allgemeine Geschäftsbedingungen PSW-Umformtechnik GmbH

Gültig ab 01.11.2014

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1.Allgemeines

Für alle Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen (z.B. Einkaufsbedingungen unserer Kunden) bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Alle Preise verstehen sich rein nettoab Werk. Sämtliche Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers wenn nicht anders schriftlich vereinbart.

2. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zahlbar, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Zahlt der Besteller nicht vereinbarungsgemäß, sind wir berechtigt, vom Zugang der ersten Zahlungserinnerung an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen, vorbehaltlich weiterer Ansprüche. Ein Zahlungsverzug berechtigt uns zur Zurückhaltung weiterer Lieferungen. Zugesagte Liefertermine verlängern sich entsprechend.

3.Abschuss und Lieferung

Angegebene Liefertermine sind annähernd und beginnen erst nach abschließender Klärung aller Ausführungseinzelheiten in technischer und kaufmännischer Hinsicht und vertragsgemäßer Erfüllung vorhergehender Verpflichtungen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden. Liefertermine geben wir nach bestem Wissen, aber ohne Verbindlichkeit an. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen verspäteter Lieferung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Teillieferungen sind zulässig. Nicht abgerufene, aber bereitgestellt gemeldete Ware kann auf Kosten und Risiko des Käufers entweder eingelagert oder abgesandt werden. Wir sind berechtigt, die geeignet erscheinende Verpackung auszuwählen. Abrufaufträge müssen innerhalb von 12 Monaten (wenn nicht anders vereinbart) erledigt sein, andernfalls erfolgt von uns automatisch die Restlieferung und Berechnung. Annullierungen von Aufträgen durch den Besteller brauchen von uns nicht akzeptiert zu werden. Falls wir aus Kulanz einer solche doch zustimmen, bedarf es in jedem Fall unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung. Grundsätzlich sind hiervon Waren ausgenommen, die kundenspezifisch bestellt wurden.

4. Copyright

Der Besteller entbindet uns vom Copyright und ähnlichen Schutzrechten an uns überlassenen Daten jeglicher Form, Zeichnungen, Mustern und Schriftstücken. Wir verpflichten uns, angefertigte Kopien und andere Reproduktionen ausschließlich zu Zwecken der Kalkulation und Produktion zu nutzen.

5. Gewährleistung

Beanstandungen können nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden, wenn Sie schriftlich angezeigt werden. Andernfalls können Rechte daraus nicht abgeleitet werden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist Umtausch oder Instandsetzung der betroffenen Teile. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für unsachgemäßen Einsatz oder nachlässige Behandlung sowie natürliche Veränderungen. Die Gewährleistungsfrist endet 12 Monate nach Gefahrübergang wenn nicht anders vereinbart. Rücklieferungen von beanstandeter Ware wird stets durch uns veranlasst.

6. Versand / Gefahrenübernahme / Rücksendungen

Alle Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Spedition, Bahn, Post, Überbringerdienste oder eigene Fahrzeuge. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unseren Betrieb verlassen hat. Wenn wir die Sendung gegen Transportschäden versichern, behalten wir uns eine Berechnung dieser Kosten vor. Für Warenrücksendungen übernimmt der Besteller jede Gefahr bis zum Eingang in unserem Betrieb.
Wir behalten uns fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware vor.

7. Werkzeuge

Sind zur Durchführung des Auftrages spezielle Werkzeuge erforderlich, so sind und bleiben wir Eigentümer der durch uns oder einen Dritten hergestellten Werkzeuge; dies gilt auch dann, wenn der Besteller anteilige Werkzeugkosten bezahlt.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, erweitertem und verlängertem Vorbehalt, und zwar bezogen auf den gesamten Saldo. Der Käufer verarbeitet für uns die Ware, ohne daß uns hieraus Verpflichtungen entstehen, wobei eventuell entstehendes Mit- oder Gesamteigentum an uns abgetreten wird.
Der Käufer darf im normalen Geschäftsbetrieb die hergestellte Ware gegen Entgeld veräußern, wobei die Ansprüche aus diesen Geschäften bereits jetzt abgetreten werden, und der Käufer ist bis auf Widerruf als Treuhänder berechtigt, die Forderungen einzuziehen. Wir können ohne Einschränkung Herausgabe der Ware, Widerruf der Vollmacht, Geltendmachung der Forderung bei Dritten insbesondere
verlangen wenn:
a) Wechsel- oder Scheckproteste bekannt werden,
b) Antrag auf Konkurs- oder Vergleichsverfahren gestellt wird,
c) Vereinbarte Zahlungsziele 14 Tage überschritten werden,
d) Sonstige Vereinbarungen nicht eingehalten werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Elze. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Elze. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Kontakt

PSW-Umformtechnik GmbH
Am Stadion 9
31008 Elze

Tel.:  +49 (0) 50 68 / 93 22-0
Fax.: +49 (0) 50 68 / 93 22-200
E-Mail: info@psw-umformtechnik.de

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